
Unsere Besucherregelungen in den Einrichtungen
(aktualisiert am 16.05.2022)
Sehr geehrte Angehörige und Besucher/-innen unserer Einrichtungen,
aktuell gelten die folgenden Zutrittsregelungen für einen Besuch in unseren Häusern:
» Vor jedem Besuch ist die Durchführung eines tagaktuellen und qualifizierten Antigen-Schnelltests verpflichtend (unabhängig vom Impf- und Genesungsstatus!)
» Wir bitten Sie, die Bescheinigung von extern durchgeführten Antigen-Schnelltestungen beim Besuch mitzuführen oder vorab die Testmöglichkeiten in unseren Einrichtungen zu nutzen
Unsere Testkorridore für Besucher/-innen finden Sie hier:

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise und Aushänge für Besucher/-innen vor Ort im Eingangsbereich unserer Einrichtungen.
In unseren Einrichtungen gilt zudem die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske und das Einhalten der Abstandsregelungen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Die Geschäftsführung der Cultus gGmbH
