![]() Cultus gGmbH Dresden (aktualisiert am 18.01.2021) Sehr geehrte Angehörige und BesucherInnen unserer Einrichtungen, die Coronaviruspandemie geht auch an uns nicht spurlos vorbei. Zum Schutz unserer Bewohner/-innen, Mitarbeiter/-innen und auch Angehörigen haben wir in Bezug auf die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung unsere Besuchs- und Hygienekonzepte in den Einrichtungen erneut angepasst. Wir bitten Sie um Beachtung der folgenden Vorgehensweise: -» jeglicher Besuchswunsch ist vorab bei der Einrichtung anzumelden -» Besuche erfolgen ausschließlich über die Terminvergabe der Einrichtungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Besuchskorridore -» vor jedem Besuch ist ein Antigen-Schnelltest verpflichtend – dieser wird mit Unterstützung des Malteser Hilfsdienst e.V. als unseren externen Partner durchgeführt, das negative Testergebnis ist Voraussetzung für den Besuch -» Test- und Besuchszeiten -» bei positivem Testergebnis des Antigen-Schnelltestes werden Sie zur weiteren Vorgehensweise beraten, ein Besuch kann in diesem Fall nicht erfolgen -» das Tragen einer FFP2-Maske und das Einhalten der Abstandsregelungen während des Besuches ist verpflichtend Hinweis: Sie erhalten von uns entsprechende FFP2-Masken im Testzelt/-raum kostenlos bereitgestellt. Wir bitten Sie, beim Besuch ausschließlich FFP2-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase zu nutzen. ![]() Für alle Besuche gilt zwingend die 1-1-1-Regelung: Diese besagt, dass ein/-e Bewohner/-in Besuch durch einen Angehörigen für maximal eine Stunde in der Einrichtung erhalten kann. Davon ausgenommen sind Sondersituationen, beispielsweise in palliativen Lebenssituationen. Bei Fragen rund um das Infektionsgeschehen in unseren Einrichtungen wenden Sie sich zunächst telefonisch an unsere Pflege- und Sozialberatung unter 0351 3138-555.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis! Die Geschäftsführung der Cultus gGmbH |
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