Übernehmen Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege, wird ein Pflegegeld gezahlt.
Diese beiden Leistungen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen, können kombiniert werden. So kann unser Pflegedienst Sie nach Ihren persönlichen Erfordernissen bei der Pflege zu Hause unterstützen.
Im Fall der Abwesenheit der privaten Betreuung besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Kombination aller Leistungen und erstellen einen Kostenvoranschlag nach Ihren Bedürfnissen.
Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt nach ärztlicher Verordnung Ihre Krankenkasse. Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.